Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die AGB gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, für alle Kunden und Leistungen von EXPERSI UG (haftungsbeschränkt), Forstweg 1, 14656 Brieselang. Eine Änderung oder Ergänzung der AGB bedarf stets der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Änderungen, Rechtsprechung oder sonstige Gründe zeitweise oder dauerhaft unwirksam sein, berührt dies nicht die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen.
(3) Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese finden auch dann keine Anwendung, wenn EXPERSI ihnen im Einzelfall nicht gesondert widerspricht oder die Leistung in Kenntnis abweichender Bedingungen vorbehaltlos erbringt. EXPERSI ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Erfüllungsgehilfen einzusetzen, sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
(1) Als vertretungsberechtigte Personen und somit zeichnungsbefugt sind ausschließlich die Geschäftsführer der EXPERSI UG (haftungsbeschränkt). Verträge und/oder Vereinbarungen, die mit anderen Personen als den genannten geschlossen werden, sind als nichtig zu erklären und stellen kein verbindliches Geschäft mit dem Unternehmen dar.
(2) Durch das Unternehmen erstellte Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen eine Aufforderung zur Beauftragung dar. Auch eine Zustimmung zu einem erstellten Angebot selbst gilt erst als bindend, sofern dem Auftrag zugestimmt wird.
(3) Anforderungen, die über das erstellte, geforderte und bestätigte Angebot hinausgehen, werden gesondert betrachtet und in Rechnung gestellt.
(4) Veröffentlichungen auf Webseiten, Social-Media-Plattformen und anderen Informationsmedien dienen lediglich der allgemeinen Information und stellen keine Angebotsstellung dar. EXPERSI erstellt individuelle Angebote. Hiervon ausgenommen sind ausschließlich Honorar-, Kooperations-, Werk- und Dienstverträge, die durch EXPERSI und den Auftraggeber (AG) schriftlich bestätigt wurden.
§ 3 Lieferung / Liefertermine / Dienstleistungszeiten
(1) Sowohl die Beauftragung durch den AG als auch das durch EXPERSI gestellte Angebot nennen die grundsätzlichen Dienstleistungszeiten/Bereitstellungszeiten, die durch den AG gebucht wurden. Eine Form von unentgeltlicher „Stellzeit" wird hierbei nicht berücksichtigt und ist durch den AG in der Angebotsforderung mit einzuplanen.
(2) EXPERSI berechnet grundsätzlich die Dienstleistungszeiten. Pausenzeiten und Verzögerungen im Ablauf sind nicht abzugsfähig und werden als Dienstzeiten in Rechnung gestellt.
(3) Überschreitungen der Dienstleistungszeiten/gebuchten Zeit werden, auch ohne erneute Zustimmung des AG, im 30-minütigen Takt zu 50 % des vereinbarten Stundenverrechnungssatzes (SVS) berechnet. Bei Pauschalverträgen/Pauschalsummen findet eine separate Berechnung nach dem gängigen SVS statt. EXPERSI stellt, sofern nicht anders vereinbart, eine Mindestbuchungszeit von 6 h/Mitarbeiter in Rechnung.
(4) Es wird ausdrücklich und zu keiner Zeit einem AG das Weisungs- oder Delegationsrecht oder andere Personalmaßnahmerechte als Arbeitgeber o. V. i. A. gegenüber Personal des Unternehmens EXPERSI eingeräumt. AG treffen sämtliche auftragsgebundenen Maßnahmen/Absprachen mit der Disposition des Unternehmens EXPERSI. Änderungen, welche aufgrund ihrer Kurzfristigkeit nicht im Vorfeld abgesprochen werden können, sind mit der Disposition abzustimmen und bedürfen der Zustimmung.
(5) EXPERSI stellt dem Auftraggeber das Dienstleistungspersonal nach bestem Wissen und Gewissen. Eine unzureichende Kommunikation über Fähigkeiten, Ausrüstung und anderes stellt keine Regresssituation dar und wird von EXPERSI dennoch vollständig in Rechnung gestellt.
(6) Tritt der Auftraggeber vor Beginn der Leistungserbringung vom Vertrag zurück oder sagt eine Veranstaltung aus Gründen ab, die nicht von EXPERSI zu vertreten sind, steht EXPERSI eine pauschalierte Ausfallentschädigung zu. Diese bemisst sich nach dem vereinbarten Gesamtwert der Beauftragung wie folgt:
- 15 % nach Auftragsbestätigung
- 25 % bei einer Stornierung 28 Tage vor Auftragsbeginn
- 50 % bei einer Stornierung 7 Tage vor Auftragsbeginn
- 100 % bei einer Stornierung 48 h vor Auftragsbeginn
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass EXPERSI kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(7) Führen behördliche Auflagen, Witterungsverhältnisse oder Sicherheitsbedenken vor Ort zu einer erforderlichen Erhöhung des Personaleinsatzes oder des Materialaufwands, trägt die hieraus resultierenden Mehrkosten der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem eingesetzten Personal angemessene Sanitäranlagen sowie bei Außeneinsätzen ein ausreichender Witterungsschutz zur Verfügung stehen.
§ 4 Haftung / Schadenersatz
(1) Das Unternehmen EXPERSI verpflichtet sich zur gewissenhaften und sorgfältigen Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einer jeden Beauftragung. Damit einher geht der Grundsatz der Sorgsamkeit im Umgang mit fremdem Eigentum, Material oder sonstigen Gegenständen, die dem Unternehmen und jedem Angehörigen dessen anvertraut werden.
(2) Sachgegenstände, Personen und andere Werte, mit deren Schutz oder Bewachung EXPERSI beauftragt wurde, werden nach bestem Wissen betreut und geschützt. Eine absolute Sicherheit kann das Unternehmen jedoch zu keinem Zeitpunkt gewährleisten.
(3) Mängel, Beanstandungen, Reklamationen oder andere Umstände, die einen Streitfall zur Forderung von Schadenersatz- oder Minderungsansprüchen entstehen lassen können, sind durch den AG oder andere Personen umgehend und ohne Verzug anzuzeigen. Das Unternehmen hat das Recht, den entstandenen Mangel/Schaden in eigener Zuständigkeit zu beseitigen.
(4) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
(5) EXPERSI haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung von EXPERSI auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(6) Das Risiko einer Abweichung von den vereinbarten Zeiten/Leistungen/Konditionen der zu erbringenden Leistungen durch Wetter oder andere nicht beeinflussbare Einflüsse trägt der AG. Das Unternehmen zeigt eine entsprechende Abweichung frühzeitig an und bemüht sich, die geforderten Leistungen im besten Umfang unter Grundsätzen des Eigenschutzes zu gewährleisten.
§ 5 Zahlungsmodalitäten
(1) EXPERSI stellt zeitnah nach der Durchführung der Beauftragung die tatsächlich geleisteten Dienstleistungen an die im Angebot vereinbarte Rechnungsadresse in Rechnung. Sonstige gesetzliche Fristen zur Rechnungsstellung bleiben hiervon unberührt.
(2) EXPERSI ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes und zur finanziellen Sicherung des Unternehmens eine Vorschusszahlung des Kunden einzufordern. Die Vorschusszahlung ist sofort und ohne Abzüge fällig; sie wird mit der im Angebot beschriebenen Gesamtsumme verrechnet.
(3) Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt grundsätzlich mittels Überweisung. Der Kunde erhält hierfür eine Rechnung, in der die Kontodaten des Unternehmens aufgeführt sind. Barzahlungen sind durch den Kunden im Vorfeld eindeutig und frühzeitig anzuzeigen und nur gegen Quittierung möglich.
(4) Durch EXPERSI ausgestellte Rechnungen haben ein Zahlungsziel von 14 (vierzehn) Werktagen. AG und Kunden, die dieses Zahlungsziel verstreichen lassen, befinden sich in Zahlungsverzug. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, dem in Verzug geratenen Kunden eine Mahngebühr bzw. einen Verzinsungssatz gem. § 288 BGB in Rechnung zu stellen.
(5) Kunden, die in Zahlungsverzug geraten, werden einmalig zur Begleichung aufgefordert. EXPERSI behält sich das Recht vor, alle Rechnungen im Zahlungsverzug an ein Factoring-Unternehmen abzutreten.
§ 6 Datenschutz
(1) Alle Daten, die zur Auftragsvorbereitung (Angebotserstellung u. Ä.) sowie zur Durchführung und Nachbereitung notwendig sind, werden durch EXPERSI auf Datenträgern (stationär oder cloud-basiert) zur Auftragsabwicklung und nach geltenden Gesetzen gespeichert. Mit der Angebotsabfrage stimmen Personen (jur./nat.) diesem zu.
(2) Kunden stimmen der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
(3) Die erhobenen Daten können durch EXPERSI an sorgfältig ausgesuchte Geschäftspartner, öffentliche Einrichtungen oder Behörden übermittelt werden. Beispielhaft wären Bonitätsprüfungen oder Prüfungen durch aufsichtsführende Behörden für Bewachungsdienste.
(4) Dem Kunden steht das Recht zu, das Löschen seiner Daten jederzeit schriftlich zu fordern. Unberührt hiervon bleiben gesetzliche Regelungen, die das Unternehmen zur Speicherung genannter Daten verpflichten.
§ 7 Recht am Bild und Ton / Urheberrecht
(1) Sämtliches Bild-, Wort- oder Tonmaterial oder sonstiges durch EXPERSI entstandenes Material ist geistiges Eigentum des Unternehmens. Dies gilt ausdrücklich auch für entstandene Sicherheitskonzepte oder andere Konzepte, die durch einen AG eingefordert wurden. Abweichende Bestimmungen sind schriftlich zu vereinbaren.
(2) Eine Nutzung des unter (1) genannten Materials ohne Zustimmung des Unternehmens ist rechtswidrig und kann zu Schadenersatzansprüchen führen.
(3) Der AG stimmt im Rahmen der Beauftragung (Auftragsbestätigung) der Aufnahme von Bild- und Tonmaterial in seiner Räumlichkeit/Veranstaltung zu. EXPERSI ist berechtigt, genanntes Material zu bearbeiten und ohne weitere Zustimmung zu Werbe- und Marketingzwecken zu nutzen.
(4) EXPERSI wird kein Material nutzen oder verbreiten, das dem Unternehmen, einem AG oder einer anderen Person Schaden zufügt. Trotz sorgfältiger Prüfung kann ein irrtümlicher Einsatz genannten Materials nicht ausgeschlossen werden. AG, Kunden sowie sonstige Personen haben das Recht, sofern für sie selbst ein Schaden vorliegt, das Entfernen von Bild- und Tonmaterial zu fordern. Dies bedarf der Schriftform.
§ 8 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
(1) EXPERSI pflegt ausschließlich deutschsprachige Geschäftsbeziehungen, die nicht zwingend im deutschen Inland geplant oder durchgeführt werden müssen. Trotz intensiver Vorbereitung zeichnet das Unternehmen Verträge ausschließlich in deutscher Sprache. Abweichungen werden individuell betrachtet.
(2) Im Rahmen der Geschäftsbeziehung unterliegt EXPERSI dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Änderungen oder Ausnahmen bedürfen der Textform.
(3) Es gilt das Amtsgericht Nauen als Gerichtsstand.
(4) Änderungen der AGB, eingeschlossen Übersetzungen, sind nicht gültig. Es gilt ausschließlich die deutsche Fassung.