Allgemeine Geschäftsbedingungen 

für geschäftliche und private Kunden von EXPERSI

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für gewerbliche und private Kunden

 

 

§1 Geltungsbereich

 

(1) Die AGB gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, für alle Kunden und Leistungen von EXPERSI UG (haftungsbeschränkt), Diestelmeierstraße 1, 14656 Brieselang. Eine Änderung oder Ergänzung der AGBs bedarf stets der schriftform und der schriftlichen Bestätigung.

 

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedigungen durch Änderungen, Rechtssprechung oder sonstige Gründe zeitweise oder dauerhaft unwirksam sein, berührt dies keine Verbindlichkeiten der übrigen Bestimmungen. 

 

 

§2 Angebote und Vertragsabschluss

 

(1) Als Vertretungsberechtigte Personen und somit zeichnungsbefugt sind ausschließlich die Geschäftsführer der EXPERSI UG (haftungsbeschränkt). Verträge und/oder Vereinbarungen die mit anderen Personen als den genannten geschlossen werden, sind als nichtig zu erklären und stellen kein verbindliches Geschäft mit dem Unternehmen dar.

 

(2) Durch das Unternehmen erstellte Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen eine Aufforderung zur Beauftragung dar. Auch eine Zustimmung zu einem erstellten Angebot selbst, gilt erst als bindend, sofern dem Auftrag zugestimmt wird. 

 

(3) Anforderungen, die über das erstellte, geforderte und bestätigte Angebot hinausgehen, werden gesondert betrachtet und in Rechnung gestellt. 

 

(4) Veröffentlichungen auf Webseiten, Social-Media-Plattformen und anderen Informationsmedien dienen lediglich der allgemeinen Information und stellen keine Angebotsstellung dar. EXPERSI erstellt individuelle Angebote. Hiervon ausgenommen sind ausschließlich Honorar-, Kooperations-, Werk- und Dienstverträge die durch EXPERSI und den Auftraggeber (AG) schriftlich bestätigt wurden. 

 

 

§3 Lieferung/Liefertermine/Dienstleistungszeiten

 

(1) Sowohl die Beauftragung durch den AG, als auch das durch EXPERSI gestellte Angebot nennen die grundsätzlichen Dienstleistungszeiten/Bereitstellungszeiten, die durch den AG gebucht wurden. Eine Form von unentgeltlicher "Stellzeit", wird hierbei nicht berücksichtigt und ist durch den AG in der Angebotsforderung mit einzuplanen. 

 

(2) Überschreitungen der Dienstleistungszeiten/gebuchten Zeit werden, auch ohne erneute Zustimmung des AG, im 30-minütigen Takt zu 50% des vereinbarten Stundenverrechnungssatzes (SVS) berechnet. Bei Pauschalverträgen/Pauschalsummen findet eine separate Berechnung, nach dem gängigen SVS, statt. 

 

(3) Es wird ausdrücklich und zu keiner Zeit einem AG das Weisungs- oder Delegationsrecht oder andere Personalmaßnahmerechte als Arbeitgeber o.V.i.A. gegenüber Personal des Unternehmens EXPERSI eingeräumt. AG treffen sämtliche auftragsgebundenen Maßnahmen/Absprachen mit der Disposition des Unternehmens EXPERSI. Änderungen, welche aufgrund ihrer Kurzfristigkeit, nicht im Vorfeld abgesprochen werden können, sind mit dem Personal vor Ort oder der Disposition abzustimmen und bedürfen der Zustimmung. 

 

 

§4 Haftung/Schadenersatz

 

(1) Das Unternehmen EXPERSI verpflichtet sich zur gewissenhaften und sorgfältigen Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einer jeden Beauftragung. Damit einher geht der Grundsatz der Sorgsamkeit im Umgang mit fremdem Eigentum, Material oder sonstigen Gegenständen, die dem Unternehmen und jedem Angehörigen dessen anvertraut werden.

 

(2) Sachgegenstände, Personen und andere Werte mit denen EXPERSI zum Schutz oder zur Bewachung diesiger beauftragt wurde, werden nach bestem Wissen betreut und geschützt. Eine absolute Sicherheit kann das Unternehmen jedoch zu keinem Zeitpunkt gewährleisten.

 

(3) Mängel, Beanstandungen, Reklamationen oder andere Umstände, die einen Streitfall zur Forderung von Schadenersatz oder Minderungsansprächen entstehen lassen können sind durch den AG oder andere Personen umgehend und ohne Verzug anzuzeigen. Das Unternehmen hat das Recht den entstandenen Mangel/Schaden in eigener Zuständigkeit zu beseitigen. 

 

(3) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. 

 

(4) Das Unternehmen haftet ausschließlich für fahrlässig entstandene Schäden. Davon abweichende Vereinbarungen sind gesetzlich bestimmt oder bedürfen der schriftlichen Zustimmung. 

 

(5) Das Risiko und eine Abweichung von den vereinbarten Zeiten/Leistungen/Konditionen der zu erbringenden Leistungen durch Wetter oder andere nicht beeinflussbare Einflüsse trägt der AG. Das Unternehmen zeigt eine entsprechende Abweichung frühzeitig an und bemüht sich die geforderten Leistungen in bestem Umfang, unter Grundsätzen des Eigenschutzes, zu gewährleisten. 

 

 

§5 Zahlungsmodalitäten

 

(1) EXPERSI stellt zeitnah, nach der Durchführung der Beauftragung die tatsächlich geleisteten Dienstleistungen bei der im Angebot vereinbarten Rechnungsadresse in Rechnung. Sonstige rechtliche Fristen zur Rechnungsstellung bleiben hiervon unberührt. 

 

(2) EXPERSI ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes und zur finanziellen Sicherung des Unternehmens eine Vorschusszahlung des Kunden einzufordern. Die Vorschusszahlung ist sofort und ohne Abzüge fällig, sie wird mit der im Angebot beschriebenen Gesamtsumme verrechnet. 

 

(3) Die Zahlungen des Rechnungsbetrages finden grundsätzlich mittels Überweisung statt. Der Kunde erhält hierfür eine Rechnung, in der die Kontodaten des Unternehmens aufgeführt sind. Barzahlungen sind durch den Kunden im Vorfeld eindeutig und frühzeitig aufzuzeigen und nur gegen Quittierung möglich.

 

(2) Durch EXPERSI ausgestellte Rechnungen haben ein Zahlungsziel von 14 (vierzehn) (Werk-)tagen. AG und Kunden, die dieses Zahlungsziel verstreichen lassen, befinden sich in Zahlungsverzug. Das Unternehmen behält sich das Recht vor dem in Verzug geratenen Kunden eine Mahngeführ/Verzinsungssatz gem. §288 BGB in Rechnung zu stellen. 

 

 

§6 Datenschutz

 

(1) Alle Daten die zur Auftragsvorbereitung (Angebotserstellung u.ä,), sowie Durchführung und Nachbereitung notwendig sind, werden durch EXPERSI auf Datenträgern  (stationär oder cloud-basiert) zur Auftragsabwicklung und nach geltenden Gesetzen gespeichert. Mit der Angebotsabfrage stimmen Personen (jur./nat.) diesem zu. 

 

(2) Kunden stimmen der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. 

 

(3) Die erhobenen Daten können durch EXPERSI an sorgfältig ausgesuchte Geschäftspartner/öffentliche Einrichtung/Behörden übermittelt werden. Beispielhaft wären Bonitätsprüfungen oder Prüfung durch aufsichtsführende Behörden für Bewachungsdienste. 

 

(4) Dem Kunden steht das Recht zu das Löschen seiner Daten jederzeit schriftlich zu fordern. Unberührt hiervon bleiben gesetzliche Regelungen, die das Unternehmen zur Speicherung genannter Daten verpflichtet. 

 

 

§7 Recht an Bild und Ton/Urheberrecht

 

(1) Sämtliches Bild-, Word- oder Tonmaterial oder sonstiges durch EXPERSI entstandenes Material ist geistiges Eigentum des Unternehmens. Dies gilt ausdrücklich auch für entstandene Sicherheitskonzepte oder andere Konzepte, die durch einen AG eingefordert wurden. Abweichende Bestimmungen sind schriftlich zu vereinbaren.

 

(2) Eine Nutzung des unter (1) genannten Materials, ohne Zustimmung des Unternehmens, ist rechtswidrig und kann zu Schadenersatzansprüchen führen. 

 

(3) Der AG stimmt im Rahmen der Beauftragung (Auftragsbestätigung) der Aufnahme von Bild- und Tonmaterial in seiner Räumlichkeit/Veranstaltung zu. EXPERSI ist berechtigt genanntes Material zu bearbeiten und zu Werbe- und Marketingzwecken, ohne weitere Zustimmung, zu nutzen. 

 

(4) EXPERSI wird kein Material nutzen oder verbreiten, dass dem Unternehmen, einem AG oder einer anderen Personen Schaden zufügt. Trotz sorgfältiger Prüfung kann ein irrtümlicher Einsatz von genannten Material nicht ausgeschlossen werden. AG und Kunden, sowie sonstige Personen haben das Recht, sofern ein Schaden für die Person selbst vorliegt, das Entfernen von Bild- und Tonmaterial zu fordern. Dies bedarf der Schriftform. 

 

 

§8 Anwendbares Recht/Gerichtsstand

 

(1) EXPERSI pflegt ausschließlich deutschsprachige Beziehungen, welche nicht zwingend im deutschen Inland geplant oder durchgeführt werden müssen. Trotz intensiver Vorbereitung wird das Unternehmen Verträge ausschließlich in deutscher Sprache zeichnen. Abweichungen werden individuell betrachtet.

 

(2) Im Rahmen der Geschäftsbeziehung unterliegt EXPERSI dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Änderungen oder Ausnahmen bedürfen der Schriftform.

 

(3) Es gilt das Amtsgericht Nauen als Gerichtsstand.

 

(4) Abänderungen der AGB, inbegriffen sind Übersetzungen, sind nicht gültig. Es gilt ausschließlich die deutsche Fassung. 

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